23. fordert die Mitgliedstaaten auf, Schiffe, die gefährliche und umweltschädliche Güter befördern, innerhalb von 200 Meilen vor ihrer Küste streng zu kontrollieren und zu überwachen; ist jedoch besorgt angesichts der Entscheidung einiger Mitgliedstaaten, diese Schiffe aus der 200-Meilen-Zone vor ihrer Küste zu verbannen; befürchtet, dass diese Schiffe dadurch in zu weiter Entfernung der Küsten fahren müssen und dass deshalb ein größeres Risiko für die Besatzung und für die Umwelt besteht, wenn das Schiff in Not gerät (Sturm oder Havarie); fordert ferner die Mitgliedstaaten auf, für solche Fä
lle die notwendigen technischen Mittel für eine ...[+++] Bergung bereitzuhalten, um die Hilfe für die Besatzung und den Schutz der Meeresumwelt zu gewährleisten;