Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Zugang zu und
die Weitergabe von Technologien an Vertragsparteien, die
Entwicklungsländer sind, vor allem die am wenigsten entwickelten Staaten und die kleinen Inselstaaten, sowie an Vertragsparteien mit im Übergang befindlichen Wirtschaftssystemen zu fördern und unterstützen, um die Entwicklung
und Stärkung einer soliden und tragfähigen Technologie- und Wissenschaftsbasis für die Erreichung der Ziele des Übereinkommens und diese
...[+++]s Protokolls zu ermöglichen.