73. begrüßt das Urteil des EuGH vom 11. September 2014 zu wettbewerbswidrigen Kreditkartengebühren ebenso wie die Maßnahmen, mit denen die Kommission erfolgreich dafür gesorgt hat, dass die Vereinheitlichungsprozesse im Zahlungsverkehr weder den Marktzugang noch Innovationen beeinträchtigen; bekräftigt den Standpunkt des Parlaments, dass eine Deckelung der Gebühren bei Kartenzahlungen eingeführt werden sollte, um unnötige Kosten für die Verbraucher zu verringern; ersucht die Kommission in diesem Zusammenhang darum, den Prozess der Vereinheitlichung der Zuordnung mobiler Zahlungen zu beschleunigen und zugleich dafür zu sorgen, dass neue Marktteilnehmer aufgrund der ergriffenen Maßnahmen nicht vom Markt ausgeschlossen oder marktbeherrschen
...[+++]de Akteure bevorzugt werden und dass der Rechtsrahmen technologieneutral ist, damit künftige technologische Entwicklungen erleichtert werden;