i. bedauert, dass die Vereinbarung von
Minsk bislang nicht vollständig umgesetzt worden ist, und legt den ukrainischen, aber auch den russischen Stellen nahe, alles daranzusetzen, ihren aus dieser Vereinbarung resultierenden Verpflichtungen umfassend und ohne jegliche Einschränkung nachzukommen; begrüßt, dass an den Gesetzesreformen, die für die Erfüllung der Anforderungen der Vereinbarung von Minsk erforderlich sind, und an der Erfüllung des Aktionsplans zur Visaliberalisierung sowie der Einhaltung des Aktionsplans des Assoziierungsabkommens gearbeitet wird, und hebt hervor, dass diese Reformen im Falle ihrer volls
...[+++]tändigen Umsetzung die ukrainische Gesellschaft grundlegend verändern und die Lebensbedingungen für die Bürger der Ukraine von Grund auf verbessern werden;