« Verstößt Artikel 102 des Sanierungsgesetzes vom 22hhhhqJanuar 1985 gegen den in den Artikeln 10 und 11 der Verfassung verankerten Gleichheits- und Nichtdiskriminierungsgrundsatz, dahingehend ausgelegt, dass einem Arbeitnehmer, der bei einem einzigen Arbeitgeber vollzeitig beschäftigt ist, bei Kürzung der Arbeitsleistungen um 1/5 das Recht auf (Unterbrechungs-)Zulagen gewährt wird, während dasselbe Recht einem Arbeitnehmer, der durch Kumulierung zweier Halbzeitbeschäftigungen bei zwei Arbeitgebern vollzeitig beschäftigt ist und seine Arbeitsleistungen um 1/5 verkürzt, in dem Sinne, dass die Arbeitsleistungen dieses Arbeitnehmers bei jedem Arbeitgeber gleichzeitig um e
in Zehntel verkürzt werden ...[+++], so dass er zu einer Kürzung der Arbeitsleistungen um 1/5 gelangt, nicht gewährt wird?