13. schlägt deshalb vor, dass der Rat bis Ende 2007 die Möglichkeit prüft, den Zeitpunkt für die Aufhebung der Übergangsmaßnahmen, die die Freizügigkeit der Arbeit
nehmer aus acht der neuen Mitgliedstaaten beeinträchtigen, auf den 1. Januar 2009 vorzuverlegen; betont, dass die Beseitigung der Mobilitätshindernisse am E
nde des Jahres 2008 eine wichtige politische Botschaft in dem Sinne wäre, dass die Europäische Union ihrer Verpflichtung, alles für die Verbesserung der geografischen und beruflichen Mobilität der Arbeitnehmer zu tun, n
...[+++]achkommt;