Insbesondere ist die Kommission der Ansicht, dass der Unter
schied zwischen dem Marktwert der Aktiva der Kassandra-Minen und dem Pre
is, zu dem diese an Ellinikos Chrysos veräußert wurden, eine mit dem Binnenmarkt nicht vereinbare Beihilfe zugunsten von Ellinikos Chrysos darstellt. Die Kommission ist auch der Ansicht, dass der Steuerbetrag, den Ellinikos Chrysos für den Erwerb der Minen und des Geländes hätte entrichten müssen, eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfe zugunsten von Ellinik
...[+++]os Chrysos darstellt.