Angesichts des derzeitigen Zustands der Ungewi
ssheit, in dem sich viele Mitgliedstaaten nach wie vor befinden, ist dieses ursprüngliche Ziel des EGF nach wie
vor gültig, da es, wenn auch in bescheidenem Umfang, die Möglichkeit bietet, individuell zugeschnittene Dienstleistungen für Arbeitnehmer zu erbringen, die infolge von durch die wirtschaftliche Globalisierung bedingten Massenentlassungen, die gravierende Auswirkungen auf Unternehmens-, sektoraler und regionaler Eben
e haben, arbeitslos geworden ...[+++] sind.