Q. in der Erwägung, dass der Bürgerbeauftragte der Kommission einen Empfehlungsentwurf vorgelegt hat, in dem er sie dringend ersuchte, „ihre Herangehensweise in Bezug auf die Vertragsverletzungsbeschwerde der Beschwerdeführer betreffend den Flughafen Wien neu [zu] überdenken und die vom Bürgerbeauftragten angesprochenen Mängel [zu] beheben“ und darauf hinwies, dass dies bedeute, „dass
die Kommission bei weiteren Maßnahmen in dem Vertragsverletzungsverfahren berücksichtigen sollte, dass die nationalen Behörden (1) den Zugang der Beschwerdeführer zu einem Überprüfungsverfahren sicherstellen müssen und (2) dafür sorgen müssen, dass Schritte
...[+++] unternommen werden, um einem offensichtlichen Interessenkonflikt bei der Anwendung der Richtlinie 85/337 zu begegnen“;