Erstens soll eine bestehende Verordnung ersetzt werden, deren Lektüre durch wiederholte Änderungen erschwert wird; zweitens werden klarere, besser aufeinander und auf die regionalen Gegebenheiten abgestimmte Maßnahmen eingeführt; drittens wird in der geplanten Verordnung zwischen grundsätzlichen Maßnahmen unterschieden, die in die Zuständigkeit des Rates fallen, während viertens
die Verabschiedung rein technischer Vorschriften für die vier betroffenen Gebiete der Kommission übertragen wird;
...[+++] und fünftens schließlich sollen den Mitgliedstaaten unter genau definierten Bedingungen Managementbefugnisse übertragen werden.