Die Kritik der Gemeinde Linkebeek ist jedoch so zu verstehen, dass die betref
fende Bestimmung zu Unrecht keine unterschiedliche Behandlung vorbehält, je nachdem, ob die Betroffenen als niederländischsprachig oder als französischsprachig angesehen werden können, da es sich um Randgemeinden handelt, in denen für Französischsprachige sogenannte sprachli
che Erleichterungen gelten, die in den Artikeln 24 bis 31 der koordinierten Gesetze über den Sprachengeb
...[+++]rauch in Verwaltungsangelegenheiten vorgesehen sind.