Abschließend möchte ich f
eststellen – dieser Punkt wurde verschiedentlich hervorgehoben, und ich habe ihn selbst in meinem einleitenden Beitrag erwähnt –, dass der Ratsvorsitz bei der Prüfung der Frage des Koordinators für die Terrorismusbekämpfung, also hinsichtlich der Erweiterung seiner Befugnisse und Kompetenzen, eng mit dem Generalsekretär des Rate
s zusammenarbeitet, damit der Koordinator die Rolle, für die diese Position ursprünglich geschaf
fen wurde, effektiv ...[+++]spielen kann.