– Ich freue mich sehr über die Annahme dieses Berichts, der konkret fordert, dass die Mitgliedstaaten die Grundrechte von ethnische Minderheiten und Immigrantinnen achten, unabh
ängig davon, ob sie sich in einer rechtswidrigen Situation befinden oder nicht (S. 11); dass die Mitgliedstaaten den Zugang zu Unterstützungsdienstleistungen gewährleisten, die darauf ausgerichtet sind, geschlechts
spezifischer Gewalt gegen Frauen unabhängig von ihrer rechtlichen Situation vorzubeugen (S. 17); dass die Agentur für Grundrechte eine Querschnitts
...[+++]perspektive zur Gleichstellung von Frauen und Männern und zu den Frauenrechten in alle Bereiche aufnimmt, einschließlich der Bereiche ethnische Diskriminierung und Grundrechte von Roma (S. 22); dass das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen nach Geschlecht und ethnischer Zugehörigkeit aufgeschlüsselte Daten erhebt; dass einzelstaatliche Behörden für Gleichstellungsfragen Instrumente und Schulungen in Bezug auf Mehrfachdiskriminierung entwickeln und schließlich dass gezielt vorgegangen wird, um Mehrfachdiskriminierung, klischeehafte Darstellungen, Stigmatisierungen und ethnische Ausgrenzung zu vermeiden.