erinnert an die Priorität, die
dem Kampf gegen den Terrorismus in der Europäischen Union weiterhin zukommt, und fordert deshalb die Mitgliedstaaten auf, mit höchster Dringlichkeit das gesamte zur Bekämpfung dieses Verbrechens angenommene rechtliche Instrumentarium umzusetzen und anzuwenden; hält es darüber hinaus für wesentlich, dass die wegen Mitwirkung oder Beteiligung an terroristischen Straftaten verurteilten Personen die Strafen vollständig verbüßen, und dass gegebenenfalls die Möglichkeiten der Gewährung von Straferleichterungen von der Schwere der begangenen Straftat abhängig gemacht werden und unter der Voraussetzung stehen, das
...[+++]s der Verurteilte Reue zeigt und mit der Justiz zusammenarbeitet; erinnert aufs Neue an den irreparablen Schaden und das unsägliche Leid, das der Terrorismus bei seinen Opfern und deren Familienangehörigen verursacht, weswegen es die Kommission und den Rat auffordert, einen Europäischen Fonds für die Entschädigung von Opfern des Terrorismus einzurichten;