120. fordert die russischen Justizbehörden eindringlich auf, die Ermittlungen zum Tode des russischen Rechtsanwalts Sergej Magnitzki vom 16. November 2009 voranzutreiben; bedauert, dass dieser Fall immer noch ein überdeutliches Beispiel für die gravierenden Mängel im Justizsystem des Landes darstellt; bedauert ferner, dass Menschenrechtsverteidiger oft einer harten Behandlung ausgesetzt sind und Gerichtsverfahren erhalten, die die Strafprozessordnung der Ru
ssischen Föderation (wie beispielsweise Artikel
72 im Prozess gegen Oleg Orlow vom ...[+++] Menschenrechtszentrum Memorial wegen Verleumdung) außer Acht lassen, während diejenigen Personen, die sich Angriffen gegen oder gar der Ermordung von Menschenrechtsverteidigern, unabhängigen Journalisten und Rechtsanwälten schuldig machen, allzu oft Straffreiheit genießen; fordert den Rat auf, – wenn die russischen Behörden keinen positiven Willen zur Zusammenarbeit und Untersuchung des Falls von Sergej Magnitzki an den Tag legen – darauf zu bestehen, dass die russischen Behörden die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen, und ein Einreiseverbot in die EU für die russischen Beteiligten an dem Fall in Erwägung zu ziehen; ermuntert die Rechtsdurchsetzungsagenturen der EU, beim Einfrieren der Bankguthaben dieser russischen Amtsträger in allen EU-Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten;