102. unterstützt in jeder Hinsicht den Beschluss der UN-Menschenrechtskommission vom 6. November 2006, worin festgestellt
wird, dass Schweden gegen das absolute Folterverbot verstoßen hat; stimmt ebenso einer gesonderten Entscheidung des UN-Komitees vom 20. Mai 2005 gegen
Folter zu, die zu der Schlussfolgerung gelangte, dass Schweden gegen das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen
Folter verstoßen hat, und feststellte, dass die Bereitstellung diplomatischer Zusicherungen von ägyptischer Seite, die im übrigen keinerlei Mechanismus für deren Umsetzung enthielten, nicht
...[+++]ausgereicht hat, um vor diesem offensichtlichen Risiko zu schützen;