2. unterstützt den laufenden Rechtssetzungsprozess im Hinblick auf die Aufnahme des Luftverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem und die Vorbereitung ähnlicher Rechtsvorschriften für den Seeverkehrssektor; weist aber darauf hin, dass die mögliche Errichtung eines Emissionshandelssystems
für den Seeverkehr weder dazu führen sollte, dass diesem Verkehrsträger, der (gemeinsam mit der Binnenschifffahrt) am umweltfreundlichsten ist, N
achteile erwachsen, noch dazu, dass andere Verkehrsträger, die die Umwelt stärker belasten, begünstigt we
...[+++]rden;