Gegebenenfalls und so wie in den Fällen, in denen eine Regionalregierung
den Wunsch äußert, einen Beschluss eines Organs von Viapass unmittelbar für nichtig zu erklären, müssen die drei Regionalregierungen diesbezüglich einen einstimmigen Beschluss fassen innerhalb einer um zehn Tage verlängerbaren Frist
von fünfundvierzig Tagen, die ab dem Tag läuft, nachdem der Einspruch des Regierungskommissars eingereicht wurde, oder innerhalb einer Frist
von fünfundvierzig Tagen, die ab d ...[+++]em Tag läuft, an dem der streitige Beschluss gefasst wurde.