F. in der Erwägung, dass die VN-Sonderberichterstatterin für Menschenrechtsverteidiger, Margret Sekaggya, im Ra
hmen der jährlichen Diskussion des VN-Menschenrechtsrats zu weiblichen Menschenrechtsverteidigern vom 25. und 26. Juni 2012 darauf hingewiesen hat, dass Rechtsverstöße, die sich gegen weibliche Menschenrechtsverteidiger richten, ge
schlechtsspezifisch sind und von sexuell ausgerichteten verbalen Beleidigungen über sexuelle Misshandlung bis hin zu Vergewaltigunge
n reichen, dass den Frauen ...[+++] vorgeworfen wird, anerkannte gesellschaftliche Normen, die eigene Kultur oder Tradition oder religiöse Vorschriften in Frage zu stellen, dass sie infolgedessen stigmatisiert werden, und dass es auf weibliche Menschenrechtsverteidiger ein besonderes Augenmerk zu richten gilt, da sie aufgrund ihrer Tätigkeit teilweise unter schlimmeren Repressionen zu leiden haben als ihre männlichen Mitstreiter;