In diesem Zusammenhang bietet
das internationale Carnet TIR-Verfahren verglichen mit den innerstaatlichen Verfahren zusätzliche Sicherheiten; einerseits müssen die Angaben über die Waren im Carnet TIR mit den Angaben übereinstimmen, die in de
n im Ausgangsland gegebenenfalls ausgestellten Zolldokumenten enthalten sind; andererseits geben auch die Kontrollen, die beim Abgang der Waren durchgeführt werden und die durch den Vermerk der Abgangszollstelle nachgewiesen werden, den Durchfuhr- und
Bestimmungsländern ...[+++]Garantien (vgl. die nachstehenden Ausführungen zu Artikel 19).