Die Mitgliedstaaten sorgen dafür,
dass die genannten Personen sich unter derartigen Umständen nur dann berei
t erklären tätig zu werden oder zu bleiben, wenn die Parteien dem ausdrücklich zustimmen und die Personen Gewissheit haben, d
ass sie in der Lage sind, das Verfahren zur alternativen Streitbeilegung vollkommen unabhä
ngig durchzuführen, damit für volls ...[+++]tändige Unparteilichkeit gesorgt ist.