(18) Begehren Unternehmen, die öffentliche Kommunikations
netze bereitstellen oder für die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen zugelassen sind in eine
m bestimmten Gebiet Zugang zu Infrastrukturen, sollten die Netzbetreiber ein Angebot zu fairen und angemessenen Bedingungen (einschließlich Preisangebot) für die gemeinsame Nutzung
ihrer Einrichtungen vorlegen, es sei denn, der Z ...[+++]ugang wird aus objektiven Gründen verweigert.