45. nimmt die in einigen Mitgliedstaaten geführte Debatte über die Dienstleistungen zur Kenntnis, die vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen sind;
nimmt zur Kenntnis, dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie keine signifikanten Probleme im Zusammenhang mit dem Geltungsbereich der Richtlinie hatte; erinnert daran, dass diese Dienstleistungen aufgrund ihrer speziellen Natur vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen wurden und dass in manchen Fällen eine sektorspezifische europäische Regelung erforderlich sein könnte; nimmt zur Kenntnis, dass in der Mitteilung der Kommission „Au
...[+++]f dem Weg zu einer Binnenmarktakte“ für 2011 ein Maßnahmenpaket zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse angekündigt wird;