89. begrüßt es, dass für die verschiedenen Vorhaben von europäisch
em Interesse in den Mitgliedstaaten jeweils eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet wurde, die als Verwaltungsstelle sowohl für Betreiber als auch für am Genehmigungsverfahren beteiligte staatliche Stellen fungiert; ist der Ansicht, dass bei länderübergreifenden Proje
kten sichergestellt werden sollte, dass die zentralen Anlaufstellen in den Mitgliedstaaten stärker koordiniert werden und die Kommission in diesem Zusammenhang mehr Aufgaben übernimmt; stellt fest, dass d
...[+++]ie Kommission und die einzelstaatlichen Behörden die bereits bestehenden Einrichtungen umfassend nutzen müssen, bevor neue zentrale Anlaufstellen geschaffen werden;