96. bedauert, dass das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs noch immer
nicht in das in der neuen APS-Verordnung enthaltene Verzeichnis der Übereinkommen aufgenommen wurde, die anzuerkennen Voraussetzung für den APS+-Status ist; weist darauf hin, dass eine Reihe von APS+-Bewerbern nicht zu den V
ertragsparteien des Statuts gehören oder dieses noch nicht ratifiziert haben (z. B. Armenien, Pakistan); bekräftigt noch einmal, dass das Römische Statut in eine künftige Fassung des Verzeichnisses der Übe
...[+++]reinkommen aufgenommen werden sollte;