Um die durch den Einsatz innovativer Technologien erreichten CO2-E
insparungen bei der Berechnung der spezifischen CO2-Emissionen jedes Herstellers zu berücksichtigen und um eine effiziente Überwachu
ng der spezifischen CO2-Einsparungen für einzelne Fahrzeuge zu gewährleisten, müssen mit Ökoinnovationen ausgestattete Fahrzeuge im Rahmen der Typgeneh
migung zertifiziert werden und die Einsparungen müssen gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnun
g (EU) Nr. ...[+++] 427/2014 gesondert sowohl in den Typgenehmigungsunterlagen als auch in der Übereinstimmungsbescheinigung nach Richtlinie 2007/46/EG angegeben werden.