F. unter Hinweis darauf, dass im intern
ationalen Recht die individuellen und die Kollektivrechte der Frauen zwar formell verankert sind, dass aber viele Partnerstaaten der
Europäischen Union verschiedene Vorbehalte gegen diese Rechtsvorschriften formuliert haben, so dass die Durchführung eines Großteils dieser Bestimmungen rechtlich unmöglich ist, dass andererseits in den Fällen, in denen wichtige internationale Verträge ohne Vorbehalte unterzeichnet und ratifiziert werden, deren Anwendung erschwert wird
durch unzu ...[+++]reichende Mechanismen, durch traditionell oder religiös bedingte Klischees, wobei nur selten positive Maßnahmen zum Schutz der Rechte der Frauen und für ihre Einbeziehung in das wirtschaftliche und soziale Leben getroffen werden,