3. stellt fest, dass die Agentur Schritte unternommen hat, um sicherzustellen, dass die Mittelbindung für ausstehende Beträge betreffend Mittelbindungen, die nicht auf bestehenden rechtlichen Verpflich
tungen beruhen, vor Jahresende aufgehoben wird, und hat ihre Anweisungsbefugten dazu angehalten, das Verfahren zur Aufhebung von Mittelbindungen einzuleiten, sobald feststeht, dass eine Maßnahme nicht oder nicht vollständig umgesetzt wird; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde Bericht darüber zu erstatten, ob die Ma
ßnahmen ausreichend waren, damit si ...[+++]ch eine solche Situation nicht wiederholt;