Interne Konvergenz: Diejenigen Mitgliedstaaten, die derzeit weiterhin Zuweisungen auf der Grundlage historischer Referenzwerte vornehmen, müssen ein vergleichbareres Niveau der Hektarzahlung
en erreichen. Dabei stehen ihnen verschiedene Optionen offen: Anwendung eines nationalen oder eines regionalen Ansatzes (anhand administrativer oder agronomischer Kriterien), Erreichen eines regionalen/nationalen Beihilfesatzes bis 2019 oder Gewährleistung, dass die Zahlungen für diejenigen Betriebe, die derzeit weniger als 90 % des regionalen/nationalen Durchschnittssatzes erhalten, schrittweise angehoben werden, mit der zusätzlichen Garantie, dass a
...[+++]lle Betriebsinhaber spätestens 2019 eine Zahlung von mindestens 60% des regionalen/nationalen Durchschnitts erhalten werden. Die Beträge für diejenigen Betriebsinhaber, die mehr als den regionalen/nationalen Durchschnitt erhalten, werden proportional angepasst, wobei die Mitgliedstaaten etwaige „Einbußen“ auf 30 % begrenzen können.