Sensibilisierungsmaßnahmen sollten mehrere Kategorien illegaler, unerwünschter und schädlicher Inhalte (darunter etwa Inhalte,
die als für Kinder ungeeignet gelten, Rassismus und Fremdenhass) ansprechen und gegebenenfalls damit zusammenhängende Themen in den Bereichen Verbraucherschutz, Datenschutz, Informations- und Netzsicherheit (Viren/Spam) aufgreifen. Sie sollten sowohl Inhalten gelten, die über das Internet verbreitet werden, als auch neuen Formen der interaktiven Information und Kommunikation auf Grund der raschen Ausbreitung des Internet und des Mobilfunks (z. B. Peer-to-Peer-Dienste, Breitband-Video, Sofortnachrichten, Chat-Räum
...[+++]e usw.)