J. in der Erwägung, dass ein effektives Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen problemlos eröffnet werden und bestimmte grundlegende Dienstleistungen anbieten muss, und dass Maßnahmen für eine wirksame Aufsicht und Konflikt
beilegung sowie für einen verbesserten Zugang zu diesen Konten für Verbraucher ohne festen Wohnsitz vorgesehen sein müssen; in der Erwägung, dass die Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung angemessen angewendet werden sollten und niemals zum Vorwand dienen dürfen, kommerziell weniger attraktive Verbraucher abzuweisen; in der Erwägung, dass die Kommission prüfen sollte, ob es nötig
...[+++]sein sollte, dass Verbraucher über eine Verbindung zu dem jeweiligen Mitgliedstaat verfügen müssen, um ein Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen eröffnen zu können;