– unter Hinweis auf d
ie vom VN-Ausschuss gegen Folter am 22. November 2001 im Zusammenhang mit den Ereignissen vom 11. September 200 1 angenommene Erklärung, in der darauf hingewiesen wird, dass das Verbot von Folter nach d
em Völkerrecht eine absolute und notstandsfeste Pflicht ist und in der die Zuversicht zum Ausdruck gebracht wird, dass „unabhängig davon, welche Maßnahmen Staaten, die Vertragsparteien des Übereinkommens sind, als Reaktion auf die
Bedrohung durch den internationalen ...[+++] Terrorismus ergreifen, diese Reaktionen in Einklang mit den Verpflichtungen stehen werden, die sie durch Ratifizierung des Übereinkommens gegen Folter eingegangen sind“,