7. fordert, dass die Vertragsstaatenkonferenz in Warschau einen Beschluss fasst, mit dem der zeitliche Rahmen und die Vorgehensweise festgelegt werden, um alle Vertragsparteien 2014 zu konkret formulierten Klimaschutzzusagen zu verpflichten, die dann 2015 bewertet und korrigiert werden; ist der Auffassung, dass im Rahmen der Beschlüsse der Vertragsstaatenkonferenz in Warschau auch festgelegt werden sollte, welche Anforderungen in Bezug auf die Informationen gelten sollen, die zu den vorgeschlagenen Klimaschutzzusagen vorliegen müssen,
und im Hinblick auf Transparenz, Quantifizierung, Vergleichbarkeit, Nachprüfbarkeit und Angemessenheit
...[+++]entsprechende Kriterien aufgestellt werden sollten;