(25) Die Kommission hat mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, Maßnahmen insbesondere mit Blick auf den Anwendungsbereich der Kennzeichnungsvorschriften zu ergreifen, insbesondere über die Art und Weise, in der Informationen über die Umweltaus
wirkungen zumindest unter dem Aspekt der bei der Elektrizitätserzeugung aus verschiedenen Energieträgern entstehenden CO2-Emissionen und rad
ioaktive Abfälle in transparenter, leicht zugänglicher und vergleichbarer Weise in der gesamten Europäischen Union verfügbar gemacht werden könnten, sowie über d
...[+++]ie Art und Weise, in der die in den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen, um die Richtigkeit der von den Versorgungsunternehmen gemachten Angaben zu kontrollieren, vereinfacht werden könnten.