In dem Bericht, den unser Ausschuss für regionale Entwicklung angenommen hat, wird zunächst darauf hingewiesen, dass es Ziel der Regionalentwicklungspolitik ist, die Entwicklung der EU-Regionen zu fördern, und dass staatliche Beihilfen nicht dazu dienen sollten, die Verlagerung von Wirtschaftstätigkeiten zu unterstützen. Danach wird vorgeschlagen, auf gemeinschaftlicher und nationaler
Ebene Maßnahmen zu ergreifen, die zum einen die potenziellen negativen Folgen, die Standortverlagerungen für die Wirtschaftsentwicklung haben können, und zum anderen die schwer wiegenden sozialen Auswirkungen verhindern sollen, die diese Standortverlagerung
...[+++]en verursachen.