Am 29. März und am 29. April 2004 übersandte
die Kommission den tschechischen Behörden Bemerkungen, in denen sie anführte, dass auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen nicht ausgeschlossen werden kann, dass der geplante Kauf der von dem Unternehmen TZ an der Firma INH gehaltenen Aktien durch die tschechische Regie
rung den Marktpreis übersteigen könnte, wodurch es zur Gewährung einer staatlichen Beihilfe für das oben genannte Unternehmen TZ kommen könnte. Gleichzeitig führte sie an, dass die staatliche Beihilfe, aus der
...[+++]die unterschiedlichen Projekte des Unternehmens TZ finanziert werden könnten, mit den bestehenden Regeln der Gemeinschaft für die Gewährung einer staatlichen Beihilfe unvereinbar zu sein scheint.