AA. in der Erwägung, dass die Türkei das Zusatzprotokoll über die Einbeziehung der neuen EU-Mitgliedstaaten in das Abkommen von Ankara unterz
eichnet, aber weder ratifiziert noch durchgeführt hat und dass dies unter anderem zu einem andauernden Embargo gegen Schiffe unter zyprischer Flagge sowie gegen aus Häfen in der Republik Zypern einlaufende Schiffe führt, denen der Zugang zu türkischen Häfen verwehrt wird, sowie gegen zyprische Flugzeuge, denen die Überflugsrechte über die Türkei und die Landerechte auf türkischen Flughäfen verweigert werden, AB. in der Erwägung, dass im Sinne der genannten Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und
...[+++] ihrer Mitgliedstaaten vom 21. September 2005 sowie der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15. und 16. Juni 2006 in Brüssel die Europäische Union die uneingeschränkte und nicht-diskriminierende Durchführung des Abkommens von Ankara und seines Zusatzprotokolls durch die Türkei im Jahr 2006 genau überprüfen und bewerten wird und dass die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten erklärt haben, dass – sollte die Türkei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht voll und ganz nachkommen – dies den gesamten Fortschritt der Verhandlungen beeinträchtigen wird, AC. in der Erwägung, dass die Türkei weiterhin eine ungerechtfertigte Blockade gegen Armenien aufrechterhält; in der Erwägung, dass diese Blockade die Stabilität der Region gefährdet, die gutnachbarschaftliche regionale Entwicklung behindert und einen Verstoß gegen die Prioritäten der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft und die Erfordernisse des Verhandlungsrahmens darstellt, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit