Zu diesen zählen: * Weigerung der Anbieter von Finanzdienstleistungen, Finanzdienstleistungen an Nichtgebietsansässige zu verkaufen; * Begrenzung des Spektrums der Dienstleistungen, die angeboten werden können, durch die Aufnahmemitgliedstaaten (beispielsweise, ein Mitgliedstaat untersagt, daß Girokonten verzinst werden); * mäßige Qualität von Dienstleistungen; * Mangel an Information und professioneller Beratung (insbesondere hinsichtlich des Bankensektors); * betrügerische Aktivitäten von nicht regu
lierten Vermittlern (die häufig überhöhte Vermittlungsgebühren berechnen und wenig Informationen über die von ihnen angebotenen Produkt
...[+++]e bieten); * Schwierigkeiten bei der Einhaltung von (sowohl inländischen als auch grenzüberschreitenden) Verträgen und bei der Auslegung der Verträge; * mangelnde steuerliche Harmonisierung (es kann schwierig sein, Lebensversicherungsprämien oder Rückzahlungen aus in einem anderen Mitgliedstaat aufgenommenen Darlehen steuerlich abzusetzen); * Entschädigung der Opfer eines Unfalls zwischen einem Fahrzeug eines Mitgliedstaats und einem Fahrzeug eines anderen Mitgliedstaats, das "zu Besuch" ist (diese Situation fällt nicht in das derzeitige System der grünen Versicherungskarte, und die Opfer können Schwierigkeiten haben, eine angemessene Entschädigung zu erhalten).