Nach Ansicht der Kommission ist das Gebiet noch immer unzureichend ausgewiesen und bestimmte notwendige Erhaltungsmaßnahmen sind noch zu erlassen. Daher hat die Kommission beschlossen, gemäß Artikel 228 EG-Vertrag eine mit Gründen verse
hene Stellungnahme (zweites Mahnschreiben) an Frankreich zu richten. Falls die französischen Behörden dem Urteil nicht binnen zwei Monaten nachkommen, kann die Kommission den Fall erneut vor den EuGH bring
en und gleichzeitig vorschlagen, dass der Gerichtshof ab dem Datum des zweiten Urteils in dieser Re
...[+++]chtssache tägliche Geldbußen gegen Frankreich verhängt.