In den Ar
tikeln 7 und 10 des ersten Dekrets und den Artikeln 6 und 9 der zwei anderen angefochtenen Dekrete sind Übergangsmaßnahmen vorge
sehen, damit es den betreffenden Einrichtungen und Organismen, die eine Betriebserlaubnis oder eine Zulassung besitzen, sowie den Einrichtungen und Organismen, die eine Zulassung vor dem jeweiligen Inkrafttreten beantragt haben, ermöglicht wird, sich inner
...[+++]halb eines Zeitraums von drei Jahren damit in Einklang zu bringen.