I. in der Erwägung, dass die Arabische Liga am 22. Januar eine Resolution annahm, in der sie Bashar al-Assad dazu aufrief, die Macht an seinen Stellvertreter abzugeben, und die sofortige Einstellung aller Menschenrechtsverletzungen forderte; in der Erwägung, dass die Arabische Liga im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen um Unterstützung für ihre vorgeschlagene politische Lösung warb; in der Erwägung, dass Marokko am 27. Januar 2012 im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einen Resolutionsentwurf einreichte, in dem die volle Unterstützung des Plans der Arabischen Liga für einen umfassenden und friedlichen Friedensprozess in Syrien zugesagt wurde; in der Erwägung, dass der Resolutionsentwurf am 4. Februar 2012 von einer großen inter
...[+++]nationalen Koalition von 13 Mitgliedern des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen unterstützt wurde; in der Erwägung, dass die Russische Föderation und die Volksrepublik China, beide ständige Mitglieder der Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, ihr Veto gegen den Resolutionsentwurf einlegten;