Bei allen drei Optionen sieht die Kommission die Beibehaltung des derzeitigen Systems m
it zwei Säulen vor: einer ersten Säule (Direktzahlungen und marktbezogene Maßnahmen mit klaren, auf EU-Ebene festgelegten Regeln) und einer zweiten Säule (mehrjährige Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, wobei die verschiedenen Möglichkeiten auf
EU-Ebene festgelegt werden, die Entscheidung aber, welche Regelungen letztlich angewendet
werden, den Mitgliedstaaten oder Regionen im Rahmen einer geme
...[+++]insamen Verwaltung überlassen bleibt).