Die Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sieht das Instrument gemeinschaftlicher Emissionsgrenzwerte vor, falls sich insbesondere aufgrund des Informationsaustauschs gemäß Artikel 16 der Richtlinie 96/61/EG herausgestellt hat, dass die Gemeinschaft tätig werden muss.
Die Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sieht das Instrument gemeinschaftlicher Emissionsgrenzwerte vor, falls sich insbesondere aufgrund des Informationsaustauschs gemäß Artikel 16 der Richtlinie 96/61/EG herausgestellt hat, dass die Gemeinschaft tätig werden muss.