Denn der beträchtliche Wettbewerbs
vorteil, der France Télécom dadurch verschafft werde, sei um so schädlicher, als die Abgabenreduzierung nicht erforderlich gewesen sei,
um eine Gefährdung ihrer Finanzstruktur zu vermeiden, denn nachdem France Télécom 1996 von aktualisierten Nettoverbindlichkeiten für Pensionen in Höhe von mindestens 9,9 Mrd. EUR entlastet worden sei und diese in der Bilanz oder im Bilanzanhang nicht mehr habe ausweisen müssen, habe sich das Unternehmen anschließend im Zeitraum von 1997 bis 2007 mit durchschnittlich 4
...[+++]4 Mrd. EUR wesentlich höher verschuldet.