Er verweist darauf, daß die Mitgliedstaaten im Anschluß an die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Essen Berichte über die auf einzel- staatlicher Ebene getroffenen Maßnahmen erstellt haben; - er ersucht die Kommission, erforderlichenfalls die Meldebestimmungen zu ergänzen und die darin gebotenen Anreize regelmäßig zu überprüfen; - er fordert dazu auf, erhebliche zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, um die Wiedereinziehungsrate von zu Unrecht vereinnahmten Beträgen sowie die Verfahren zur Zurückerstattung der im Zusammenhang mit Betrügereien und Unregelmäßigkeiten ausstehenden Summen zu verbessern; - er vertritt die Ansicht, daß die Verstärkung der Mittel der Kommission im Rahmen von UCLAF in Form einer Bündelung von Hausha
...[+++]ltsmitteln für die Betrugsbekämpfung erfolgen sollte; - er nimmt mit Genugtuung Kenntnis von der Absicht der Kommission, bis Ende 1995 ein Handbuch der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für den Bereich der Betrugsbekämpfung vorzulegen; - er begrüßt die Vorlage des Arbeitsprogramms, das sich in die Kontinuität des strategischen Programms einfügt, und nimmt zur Kenntnis, daß die Kommission Ende 1995 ihr nächstes Arbeitsprogramm für 1996 so rechtzeitig vorlegen wird, daß dieses Programm dem ECOFIN-Rat auf seiner Tagung im Januar 1996 unterbreitet werden kann.