(6) Derartige Beschränkungen behindern nicht nur den Handel mit neuen psychoaktiven Substanzen, die bereits zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken genutzt werden, sond
ern stehen auch der Entwicklung neuer Verwendungszwecke im Wege, und da sie den Zugang zu neuen psychoaktiven Substanzen
erschweren, besteht zudem die große Wahrscheinlichkeit, dass sie auch zu Handelshemmnissen für Wirtschaftsteilnehmer führen, die derartige Verwe
...[+++]ndungszwecke entwickeln möchten.