8. vertritt die Auffassung, dass ein Arbeitsrecht, das den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts Rechnung tragen soll, verstärkt auf die Beschäftigungssicherheit während der gesamten Lebensarbeitszeit und weniger auf den Schutz einzelner Arbeitsplätze setzen muss, indem sowohl der Zugang zum Arbeitsmarkt und die Sicherung von Beschäftigun
gsverhältnissen als auch der Übergang von Arbeitslosigkeit zu Beschäftigung und der Wechsel von einer Beschäftigung zur anderen durch aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen erleichtert werden, die sowohl auf die Entwicklung des Humankapitals im Hinblick auf eine verbesserte Beschäftigungsfähigkeit als
...[+++]auch auf ein förderliches Geschäftsklima sowie auf eine bessere Qualität der Arbeitsplätze ausgerichtet sind;