Dieser Bericht wird gemäß Artikel 8 des
Beschlusses Nr. 508/2000/EG vom 14. Februar 2000 über das Programm Kultur 2000 (im Folgenden der ,Beschluss") [2] vorgelegt, der bestimmt, dass die Kommission spätestens am 31. Dezember 20
02 dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Aus
schuss der Regionen einen detaillierten Evaluierungsbericht über die mit dem Programm Kultur 2000 erzielten Ergebniss
...[+++]e in Bezug auf die Programmziele vorlegt, dem gegebenenfalls ein Vorschlag zur Änderung des Beschlusses beigefügt ist.