49. fordert die Kommission auf sicherzustellen, daß die Frage von Verfahrens- und Produktionsmethoden (PPMs) in die Verhandlungen einbezogen werden, um es den Verbrauchern zu ermöglichen, eine Unterscheidung zwischen den einzelnen Erzeugnissen auf der Grundlage ihrer PPMs zu treffen und die Möglichkeit zu prüfen, Handelsmaßnahmen gegen bestimmte Erzeugnisse zuzulassen, wenn klar nachgewiesen werden kann, daß während der Produktion erhebliche und grenzübergreifende Umweltschäden angerichtet wurden, und dafür zu sorgen, daß die ergriffenen Maßnahmen nicht diskriminierend (zwischen heimischen und ausländischen Erzeugnissen) und dem angerichteten Schaden angemessen sind; diese Prüfungsmöglichkeit sollte auch für die P
robleme ge ...[+++]lten, die sich aus den hohen gesetzlichen Anforderungen für die europäischen Agrarerzeuger auf Gebieten wie Umweltschutz und Tierschutz ergeben; weist darauf hin, daß besonders bestandserhaltende Maßnahmen und Auswirkungen auf das globale Klima berücksichtigt werden sollten;