Vertritt die Kommission die Ansicht, daß Ausnahmeregelungen von den be
reits beschlossenen Abgasnormen angebracht sind, die ermöglichen, daß gasbetriebene leichte Fahrzeuge auch nach dem
Jahr 2006 verkauft werden können? Oder meint sie, daß neue Regeln erlassen werden sollten, diese für Gasfahrzeuge angepaßt werden, daß diese nicht mehr Schwierigkeiten haben als Benzinfahrzeuge, den Emissionsnormen zu entsprechen (wobei diese natürlich an Stoffen, für die Obergrenzen bestehen, nicht mehr ausstoßen dürfen als Benzinfahrzeuge, beispielsw
...[+++]eise entsprechend einem ähnlichen Prinzip wie die sogenannten EEV-Werte für Schwerlastfahrzeuge)?